Wünschen Sie sich eine offene und lichtdurchflutete Wohnküche? Steht Ihrem Traum eine Wand im Weg? Diesem Traum sind Sie nach dem Lesen dieses Artikels ein Stückchen nähergekommen. Wir bringen ein wenig Licht in das Thema Statik, Wandarten, Genehmigungspflicht und Kosten im Zusammenhang mit Wanddurchbrüchen.

1. Vorüberlegungen

Ob Sie für einen Wanddurchbruch eine Statik brauchen hängt von mehreren Kriterien ab:

Sind aussagekräftige Baupläne vorhanden?
Soll die Wand komplett weg oder bleiben Teile der Wand stehen?
Ist es eine tragende Wand, eine aussteifende Wand, oder eine Trennwand?
Diese Informationen finden Sie am schnellsten mithilfe Ihrer Baupläne und der Positionspläne heraus. Oft passiert es jedoch, dass die Bauunterlagen fehlen, weil die Gebäude sehr alt sind oder die Unterlagen verloren wurden. In diesen Fällen muss eine aufwändige Untersuchung des Gebäudes erfolgen. Dabei untersucht man die ursprüngliche Bauweise, um später Lastannahmen treffen zu können.

!!Hinweis!! Wenn Sie im Lesen von Bauplänen keine Erfahrung haben lassen Sie sich unbedingt von einem Fachmann beraten. Eine falsche Einschätzung kann zu schweren Bauschäden sowie Personenschäden führen.

2. Wanddurchbruch in eine tragende Wand

!!Wichtig!! In Deutschland ist Baurecht, Ländersache. Das bedeutet, dass es in jedem Bundesland zu Abweichungen bezüglich der Genehmigungspflicht geben kann.

Genehmigungspflichtig

sind grundsätzlich alle Veränderungen der statischen Konstruktion am Gebäude. Das bedeutet, wenn Sie eine tragende oder aussteifende Wand komplett durch einen Träger ersetzen wollen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. In diesem Fall müssen Sie unbedingt darauf achten, dass der Statiker oder Tragwerksplaner über eine Bauvorlageberechtigung in Ihrem Bundesland verfügt. Ist das nicht der Fall, wird es schnell teuer, da Sie dann zusätzlich ein Architekt beauftragen müssen, der für sie den Bauantrag einreicht.

Genehmigungsfrei

sind in den meisten Fällen, Änderungen an Gebäuden die geringfügig in die statische Konstruktion eingreifen wie vertikale Schlitze für Versorgungsleitungen, Wanddurchbrüche, um Türen oder Fenster einzubauen. Außerdem genehmigungsfrei sind Wanddurchbrüche, die keinen kompletten Ersatz der ursprünglichen tragenden Wand vorsehen und durch eine sachkundige Person schriftlich als unbedenklich bescheinigt wurden.

!!Tipp!!: lassen Sie rechts und links, Teile der alten tragenden Wand stehen. Diese werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso als Auflager für den Ersatzträger benötigen. Damit erfüllen Sie die Forderung der Bauordnung, und sparen viel Geld und Zeit für den Bauantrag.

Bild 1: Grundlagen der Tragwerkslehre 1, Krauss/Führer/Neukäter 1980, S. 192

3. Wanddurchbruch in eine aussteifende Wand

Bei der Frage, ob Sie einen Statiker brauchen ist die Antwort die gleiche wie bei den tragenden Wänden. Der Unterschied zwischen eine tragenden und einer aussteifenden Wand liegt in der Lastaufnahme.

Eine tragende Wand trägt Lasten vertikal, von oben nach unten in den Baugrund ab. Die Wand steht also dauerhaft unter Last.

Eine aussteifende Wand hingegen trägt Lasten horizontal und vertikal ab. Die Wand wird dabei nur zeitweise belastet. Am besten ist es die Lastaufnahme anhand der Belastung durch Wind zu erklären. Der Wind drückt horizontal gegen die Hauswand und die inneren Wände, die an die Außenwand anschließen. Die Windlast wird von der Wand über die Bodenplatte in den Baugrund geleitet.

Bild 1: Grundlagen der Tragwerkslehre 1, Krauss/Führer/Neukäter 1980, S. 192

Leider schenkt man den aussteifenden Wänden in der Praxis nur sehr selten Bedeutung. Was zur Folge hat das Folgeschäden erst nach Jahren auftreten und der verantwortliche Statiker nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann. Fragen Sie deshalb bei der Beratung durch einen Statiken immer nach aussteifenden Wänden, damit sind Sie stehts auf der sicheren Seite.