Qualifizierter Tragwerksplaner vs. Tragwerksplaner – die Spreu vom Weizen trennen
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Der Begriff Qualifikation beschreibt ganz allgemein eine besondere Befähigung, die wahlweise durch Ausbildung, Know-how und beziehungsweise Erfahrung erworben worden ist respektive werden muss.
Das gilt auch für den qualifizierten Tragwerksplaner. Für das Beschäftigungsfeld des Tragwerksplaner gibt es keine eigenständige Ausbildung. Der Zugang zu Statik und Tragwerksplanung ist vielmehr für unterschiedliche Bereiche im Bauwesen möglich. Das macht eine Spezialisierung schon während des Studiums unverzichtbar – Stichwort: Hochbau, Tiefbau, Straßen- oder Schienenbau, und weitere.
Der qualifizierte Tragwerksplaner ist, juristisch ausgedrückt, eine natürliche Person des Privatrechts, der gemäß Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes diese besondere, über das normale Maß der Tragwerksplanung hinausgehende Fähigkeit zuerkannt, schriftlich fixiert und öffentlich bekannt gemacht wird.
Qualifizierung & Prüfbefreiung – kurz erklärt
Mit dem Fachbegriff „Prüfbefreiung“ wird deutlich gemacht, dass von der sachlich und örtlich zuständigen Baubehörde die eingereichten statischen Nachweise für Bauwerke bis einschließlich der Gebäudeklasse 3 als genehmigungsfähig anerkannt werden – können und dürfen. In allen anderen Fällen ist diese Berechtigung den Prüfstatikern, Prüfingenieuren oder eben den qualifizierten Tragwerksplanern vorbehalten.
Wenn beispielsweise für Bauwerke der Gebäudeklasse 1, 2 oder 3 die Unterlagen von einem nichtqualifizierten Tragwerksplaner eingereicht werden, dann müssen sie vom qTWP, den qualifizierten Tragwerksplaner – im Nachhinein – geprüft werden. Das bedeutet einen für alle Beteiligten und Betroffenen unkalkulierbaren Mehraufwand an Zeit, Kosten und Zusatzterminen.
Gebäudeklassen nach der Musterbauordnung
Sinn und Zweck der länderübergreifenden Musterbauordnung MBO sind die weitgehende Vereinheitlichung und Angleichung der insgesamt 16 Landesbauordnungen, kurz LBO. Zuständiges Koordinierungsgremium ist die Bauministerkonferenz. Die aktuell gültige Fassung der MBO datiert aus September 2020.
Zu den typischen Merkmalen der Bauwerke in den Gebäudeklassen 1 bis 3 gehören frei stehende sowie sonstige Gebäude mit einer Höhe von bis zu 7 Metern bei einer Gesamtnutzfläche für bis zu 2 Nutzeinheiten von bis zu insgesamt 400 m².
Zur Gebäudeklasse 4 gehören Bauwerke bis zu 13 m Höhe, während alle sonstigen über- sowie unterirdischen Bauwerke – nach dem Ausschlussprinzip – der Gebäudeklasse 5 zugeordnet werden.
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Baurecht ist Landesrecht
Die Landesbauordnung LBO ist das Kernstück des Bauordnungsrechtes als Teilgebiet des öffentlichen Baurechtes. Die Länderzuständigkeit des Bauordnungsrechtes ist höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht entschieden worden. Darüber steht die koordinierende MBO. Heute, zu Beginn der 2020er-Jahre, sind die Inhalte aller 16 LBO weitgehend identisch – Unterschiede in Details sind regional, anders gesagt landestypisch bedingt.
Gegensätze im Bauordnungswesen von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee zu Bayern als Voralpenland
Der Weg zum qualifizierten Tragwerksplaner
Die Qualifikation von Tragwerksplanern erfolgt im Interesse der Verbraucher wie Bauherren, Baugesellschaften und anderen. Sie sollen die Gewähr haben – können, dass ihr Gebäude statisch-konstruktiv absolut sicher und tragfähig ist.
Zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für die Befähigung zum qualifizierten Tragwerksplaner gehören
• das Studium im Bauingenieurwesen mit der Fachrichtung konstruktiver Ingenieurbau
• eine mehrjährige, üblicherweise drei- bis fünfjährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
• der Nachweis über mindestens drei selbstständig erstellte Objektstatiken
• der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung, kurz BHV – Mindestdeckung jeweils nach Bundesland
• das Führungszeugnis ohne Negativeintragung/en
• die Schufa-Selbstauskunft ohne Negativeintragung/en [Score deutlich über 90 Prozent]
• die Mitgliedschaft in der Ingenieur- und/oder Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes
• gern gesehene Soft Skills sind soziale Kompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie ein professioneller Umgang mit der einschlägigen Hard- und Software
Mit einem Satz: Die deutlich höheren Anforderungen an die Qualifikation stehen nicht nur auf dem Papier – sie sind praktisch nachgewiesen, werden von dem zuständigen Gremium aufs Genaueste geprüft und – erst – im Anschluss daran bestätigt. Hier bietet sich der Vergleich mit einer mündlichen Prüfung an – der potenziell qualifizierte Tragwerksplaner muss dem Entscheidungsgremium buchstäblich Rede und Antwort zu stehen.
Länderkammer für Architekten & Ingenieure
Der entscheidende Schritt zum qualifizierten Tragwerksplaner ist eine Aufnahme in die bei der Ingenieur- respektive Architektenkammer geführte „offizielle Liste der qTWP“ desjenigen Bundeslandes, in dem sich der Firmen-/Geschäftssitz des antragstellenden Tragwerksplaners befindet.
Sie wird laufend aktualisiert und ist online öffentlich zugänglich. Die Qualifizierung selbst ist von Amts wegen auf das betreffende Bundesland begrenzt. Damit hat der Tragwerksplaner das Recht und die Möglichkeit, die Bezeichnung „qualifizierter Tragwerksplaner“ offiziell zu führen. Alternative Bezeichnungen dafür sind der nachweisberechtigte oder der prüfbefreite Tragwerksplaner.
Gegenseitige Anerkennung qualifizierter Tragwerksplaner
Bundesweit:
Dem Grundgedanken der MBO folgend hat sich die überwiegende Mehrheit der Bundesländer dazu bereiterklärt, die von anderen Bundesländern ausgesprochene Qualifizierung bei sich – anders gesagt länderübergreifend – automatisch anzuerkennen.
So wird beispielsweise der im Bundesland Sachsen oder Thüringen anerkannte und listenmäßig geführte qTPW für ein Bauwerk im Bundesland Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen anerkannt – und ebenso umgekehrt – eine ganz wesentliche Erleichterung für alle Beteiligten.
Einschränkungen
Nicht beteiligt an dieser ansonsten bundesweit einvernehmlichen Regelung sind die Bundesländer Hessen und Schleswig-Holstein. Sie bleiben bei der „Binnenlösung“.
Der Tragwerksplaner muss somit den Qualifizierungsaufwand mit Zeit, Kosten und Terminen dreimal auf sich nehmen, um wirklich uneingeschränkt bundesweit als qTWP tätig werden zu können.
Diese Notwendigkeit mit dem dazugehörigen organisatorischen Vorlauf ist nicht zu unterschätzen. Die Listeneintragung sollte präsent sein, wenn der nicht in Hessen oder Schleswig-Holstein ansässige qualifizierte Tragwerksplaner in einem der beiden Länder mit einem Auftrag betraut wird.
Kosten sparen mit qualifizierter Tragwerksplanung – so geht’s
Der Bauherr tut gut daran, bei der Auftragsvergabe ausschließlich und direkt einen listenmäßig geführten qTWP auszuwählen. Das erspart mögliche Zusatzkosten für den Fall, dass sich im Laufe des Prüf- und Genehmigungsverfahrens herausstellen sollte, dass die eingereichten Unterlagen für Statik und Tragwerksplanung einer zusätzlichen Prüfung bedürfen. Die kostet, abgesehen von zusätzlicher Zeit, auch Geld.
Dazu ein Beispiel: Die q-Prüfkosten je Seite digitale oder analoge Akte betragen zwischen 10 und 20, also durchschnittlich 15 Euro. Für den Aktenumfang von 100 Seiten ergeben sich Mehrkosten von 1.500 Euro. Selbst wenn der qTWP ein höheres Honorar als sein TWP-Kollege berechnet, so liegt die Ersparnis dennoch im hohen drei- bis unteren vierstelligen Bereich.
Resümee
Wir sind mit unserem Unternehmen als qualifizierter Tragwerksplaner, kurz qTWP, ohne jede Einschränkung bundesweit gelistet und zugelassen – also zusätzlich auch in Hessen und in Schleswig-Holstein.
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